Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen und Produkte der Heibel IT-Solutions sowie Sondervorschriften

A. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

I. Geltungsbereich der AGB

1. Die AGB und Sondervorschriften der Heibel IT-Solutions GmbH (im Folgenden “Heibel IT-Solutions“ genannt) gelten für die von Heibel IT-Solutions angebotenen IT-Dienstleistungen und Produkte. Gegenstand dieser ist die Regelung der Rechtsbeziehungen zwischen Heibel IT-Solutions und dem Kunden in Bezug auf die beauftragten IT-Dienstleistungen und Produkte.

2. Das Angebot von Heibel IT-Solutions richtet sich ausschließlich an Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB bzw. juristische Personen, Gewerbetreibende sowie Selbständige bzw. Freiberufler sind.

3. Auf die Vertragsbeziehung finden ausschließlich diese AGB Anwendung. Entgegenstehende oder weitergehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil. Sie entfalten auch keine Wirkung, wenn Heibel IT-Solutions ihnen im Einzelfall nicht widersprochen hat.

4. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden durch die jeweils gültige Produktbeschreibung ergänzt. Diese Dokumente sind jederzeit abrufbar unter Herstellergarantie und können dort vom Kunden heruntergeladen, gespeichert und ausgedruckt werden.

5. Individualvereinbarungen zwischen der Heibel IT-Solutions und dem Kunden gehen diesen im Bereich der jeweils individuell vereinbarten Vertragsbedingung vor und werden sodann durch diese AGB ergänzt. Individualabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

 

II. Änderung der AGB und Sondervorschriften

1. Heibel IT-Solutions ist berechtigt die AGB und Sondervorschriften nach Vertragsschluss zu ändern, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses nicht berührt werden und dies zur Anpassung an solche Entwicklungen erforderlich ist. Wesentliche Regelungen sind insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen, Laufzeit und Kündigung.

2. Ferner können Anpassungen oder Ergänzungen vorgenommen werden, soweit dies zur Beseitigung von Regelungslücken, die nach Vertragsschluss entstanden sind, erforderlich ist. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn sich die Rechtsprechung ändert und eine oder mehrere Klauseln dieser AGB oder Sondervorschriften betroffen sind.

3. Änderungen dieser AGB und der Sondervorschriften werden dem Kunden rechtzeitig vor dem geplanten Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform mitgeteilt. Der Kunde hat das Recht den mitgeteilten Änderungen zu widersprechen. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb einer angemessenen, durch Heibel IT-Solutions im Einzelfall festgelegten Erklärungsfrist nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform, werden die Änderungen zum geplanten Zeitpunkt wirksam und Vertragsbestandteil.

Widerspricht der Kunde rechtzeitig, behalten die bisherigen Bedingungen ihre Gültigkeit. Widerspricht der Kunde den geänderten AGB bzw. Sondervorschriften, so steht Heibel IT-Solutions ein Sonderkündigungsrecht mit der Frist von einem Monat zu. Heibel IT-Solutions hat dieses Kündigungsrecht innerhalb von 4 Wochen nach Widerspruch des Kunden in Textform auszuüben.

III. Änderung der Dienstleistungen, Produkte, und Preise

1. Heibel IT-Solutions ist berechtigt, die vereinbarten Preise nach Vertragsschluss in dem Umfang zu erhöhen, wie Preissteigerungen Dritter erfolgen, von denen Heibel IT-Solutions für die Vertragsdurchführung notwendige Vorleistungen bezieht. Die vereinbarten Preise erhöhen sich auch in dem Maß, in dem es durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer oder zwingender gesetzlicher Abgaben veranlasst ist.

 

2. Änderungen der Dienstleistungen, Produkte und Preise von Heibel IT-Solutions werden dem Kunden rechtzeitig vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Der Kunde hat das Recht, den mitgeteilten Änderungen zu widersprechen. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform, werden die Änderungen zum geplanten Zeitpunkt wirksam und Vertragsbestandteil.

3. Der Kunde wird auf diese Folge in der Änderungsmitteilung hingewiesen. Widerspricht der Kunde der Änderung von Heibel IT-Solutions, so ist Heibel IT-Solutions berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zu beenden. Heibel IT-Solutions hat dieses Kündigungsrecht innerhalb von 4 Wochen nach Widerspruch des Kunden auszuüben.

IV. Vertragsschluss

1. Alle Angebote von Heibel IT-Solutions sind grundsätzlich freibleibend. Ein Angebot von Heibel IT-Solutions ist nur bindend, wenn dies in Schrift- oder Textform ausdrücklich so bezeichnet ist. Ist nichts anderes vermerkt, so ist das Angebot mit den kalkulierten Preisen und Leistungen für einen Zeitraum von vier Wochen für Heibel IT-Solutions bindend.

2. Der Kunde erteilt auf Grundlage des unverbindlichen Angebots von Heibel IT-Solutions einen für ihn verbindlichen Auftrag über die von Heibel IT-Solutions angebotene Leistung.

3. Auftragsbestätigungen werden grundsätzlich nicht erteilt. Sofern der Auftrag jedoch telefonisch, mündlich oder online abgeschlossen wird, bedarf es eines Bestätigungsschreibens in Textform durch Heibel IT-Solutions. Auch alle sonstigen mündlichen Vereinbarungen bedürfen einer Bestätigung durch Heibel IT-Solutions in Textform.

4. Der Vertrag kommt konkludent mit Leistungserbringung durch Heibel IT-Solutions bzw. mit dem Zugang einer Auftragsbestätigung in Textform zustande.

5. Mit der Bestellung versichert der Kunde, Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Person, Gewerbetreibender oder Selbständiger bzw. Freiberufler zu sein.

 

6. Heibel IT-Solutions ist jederzeit berechtigt, Aufträge im eigenen Ermessen abzulehnen oder vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Kunden hieraus Schadensersatzansprüche entstehen, wenn sich herausstellt, dass Inhalt oder Form der geschuldeten Leistung gegen veränderte gesetzliche Bestimmungen verstoßen.

7. Ein Rücktrittsrecht von Heibel IT-Solutions besteht ferner bei begründeten Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Kunden.

V. Vertragsgegenstand

1. Bestandteil des Vertrages sind die Auftragsunterlagen, insbesondere das Angebot und eine ggf. ausgeschriebene Auftragsbestätigung der Heibel IT-Solutions sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Sondervorschriften. Individualabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

2. Vertragsgegenstand sind die Dienstleistungen und Produkte der Heibel IT-Solutions, die in den Auftragsunterlagen jeweils näher konkretisiert werden.

3. Heibel IT-Solutions kann eigene Mitarbeiter und andere Unternehmen für die konkrete Aufgabenerfüllung einsetzen.

4. Die zur Aufgabenerfüllung eingesetzten Mitarbeiter sind ausschließlich den Weisungen der Heibel IT-Solutions unterstellt. Die Mitarbeiter werden nicht in den Betrieb des Kunden eingegliedert.

5. Sofern die Heibel IT-Solutions auf eine Mitwirkung oder Information des Kunden angewiesen ist und sich die Leistung aufgrund verspäteter Mitwirkung verzögert oder die Leistungserbringung infolge höherer Gewalt, z.B. Krieg, Aufruhr, Naturkatastrophen oder aufgrund ähnlicher Ereignisse wie z.B. Streik, Aussperrung, behördliches Eingreifen oder andere unverschuldete Umstände behindert ist, verlängern sich vereinbarte Fristen um einen angemessenen Zeitraum. Heibel IT-Solutions wird dem Kunden in einem solchen Fall über die Umstände der Behinderung in Kenntnis setzen und nach deren Beendigung unverzüglich einen neuen Termin für die Leistungserbringung vereinbaren.

6. Änderungs- und / oder Anpassungswünsche des Kunden wird die Heibel IT-Solutions mittels einer Stellungnahme bezüglich einer entsprechenden Durchführbarkeit sowie der Erstellung eines entsprechenden Angebots schriftlich beantworten.

7. Mit der Annahme des Angebots durch den Kunden kommt zwischen dem Kunden und der Heibel IT-Solutions ein Vertrag mit entsprechend des Angebots geändertem Inhalt zustande.

8. Bis zum Zustandekommen des geänderten Vertrags, werden alle sonstigen Arbeiten nach den bestehenden Verträgen weiter ausgeführt. Der Kunde ist allerdings berechtigt, die gänzliche oder teilweise Unterbrechung etwaiger Arbeiten zu verlangen. Daraus entstehender Leistungs- bzw. Terminverzug geht jedoch zu Lasten des Kunden.

VI. Leistungsumfang bei Dienstleistungen

1. Heibel IT-Solutions ist zur Erbringung ihrer Leistungen auf Infrastrukturen angewiesen, die von Dritten betrieben werden und auf die Heibel IT-Solutions keinen Einfluss hat. Es kann daher zu Störungen oder Beeinträchtigungen kommen, die ihre Ursache außerhalb des Einflussbereiches von Heibel IT-Solutions haben, insbesondere Störungen des Internets oder durch höhere Gewalt.

2. Sofern nicht abweichend vereinbart, gewährleistet Heibel IT-Solutions eine Verfügbarkeit ihrer über das Internet angebotenen Dienste und Leistungen von 99,6% im Jahr. Verfügbarkeit ist gegeben, wenn die Server und Dienste im Wesentlichen betriebsbereit sind. Als Störungen des Betriebes gelten nicht die folgenden Umstände:

• Unterbrechungen der Erreichbarkeit durch Störungen im Bereich Dritter, auf die Heibel IT-Solutions keinen Einfluss hat;

• Unterbrechungen durch höhere Gewalt;

• kurzfristige Unterbrechungen des Betriebes, die erforderlich sind, um konkrete Gefährdungen durch einen möglichen Missbrauch durch Dritte (sog. Exploits) vorzubeugen oder zu verhindern (z.B. durch Updates).

3. Die garantierte Mindestverfügbarkeit lässt sich durch optional hinzubuchbare "Service-Level" erhöhen. Die zusätzlichen Bedingungen des "Service-Level" werden in einer gesonderten Produktbeschreibung aufgeführt. Diese gelten zusätzlich zu den in den AGB genannten Bedingungen. Heibel IT-Solutions erstattet dem Kunden entstandene Schäden, wenn der "Service-Level" nicht eingehalten wird. Die Erstattung erfolgt in Form einer Gutschrift auf das Kundenkonto. Die Erstattung kann nur dann erfolgen, wenn der Kunde diese innerhalb von einem Monat nach Ende des Kalendermonats, für den er die Gutschrift beantragt hat, bei der Heibel IT-Solutions in schriftlich per Fax oder per E-Mail angezeigt hat. Eine solche Gutschrift kann grundsätzlich erst nach Ablauf des betroffenen Monats beantragt werden, in der die Nichteinhaltung entstanden ist. Sofern nicht abweichend vereinbart, beträgt die maximale Höhe der Gutschrift 25% der Monatsmiete des vom Kunden bei Heibel IT-Solutions gebuchten Produktes, für welches das "Service-Level" nicht eingehalten wurde.

4. Zur Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit der eingesetzten Technik führt Heibel IT-Solutions regelmäßig Wartungs- und Servicearbeiten durch. Soweit mit diesen Arbeiten Ausfälle der Leistungen verbunden sind, wird Heibel IT-Solutions diese nach Möglichkeit in Zeiten mit üblicherweise geringer Nachfrage legen und den Kunden hierauf zuvor hinweisen.

5. Um ein hohes Sicherheitsniveau zu halten, werden regelmäßig Software-Updates eingespielt. Hierdurch kann sich der Umfang und die Ausgestaltung der von Heibel IT-Solutions erbrachten Leistungen ändern. Es ist nicht auszuschließen, dass dadurch auch Änderungen an vom Kunden hinterlegten Inhalten bzw. vom Kunden installierten Anwendungen erforderlich werden. Soweit möglich, wird Heibel IT-Solutions den Kunden hierauf zuvor hinweisen. Sollte eine solche System-Aktualisierung für den Kunden unzumutbare Änderungen erforderlich machen, kann dieser den Vertrag außerordentlich kündigen.

6. Heibel IT-Solutions ist berechtigt, die von ihr geschuldeten Dienstleistungen ganz oder zum Teil durch Dritte erbringen zu lassen.

7. Während der Laufzeit eines Vertrages ist ein Wechsel in einen Tarif mit mehr Leistung (upgrade) auf Wunsch des Kunden jederzeit möglich. Ggf. anfallende Gebühren für den Wechsel sind bei Heibel IT-Solutions zu erfragen. Mit dem vollzogenen Wechsel beginnt ein neuer Vertrag auf der Grundlage der beim Wechsel geltenden Leistungsbeschreibung und AGB und ggf. mit neuer Mindestlaufzeit. Im Falle eines Wechsels auf einen höherwertigen Tarif werden nicht verbrauchte Zahlungen des Kunden für den alten Tarif zurückerstattet.

Soweit im einzelnen Vertrag nichts abweichendes vereinbart wurde, erbringt Heibel IT-Solutions Supportleistungen durch die Beantwortung von Kundenfragen per Email, die über das Kontaktformular auf Kontaktformular gestellt werden.

VI. Abnahmen im Falle von Werkleistungen

1. Besteht ein Auftrag des Kunden aus mehreren, voneinander unabhängig nutzbaren Einzelwerken, so ist vom Kunden jedes Einzelwerk separat und zeitnah abzunehmen.

2. Wird zur Realisierung eines Auftrages auf Marktprodukte als Basis oder Werkzeug zurückgegriffen, stellen Funktionseinschränkungen und Fehler durch diese Produkte keinen Grund für eine Abnahmeverweigerung dar.

3. Konzepte und Pflichtenhefte des Kunden bedürfen der schriftlichen Abnahme durch die Heibel IT-Solutions. Konzepte und Pflichtenhefte der Heibel IT-Solutions müssen durch den Kunden vor einer Realisierung abgenommen werden. Ein schriftlicher Auftrag aus dem Inhalt dieser Ausarbeitungen stellt eine mängel- und fehlerfreie Abnahme dar.

4. Der Kunde hat innerhalb von 14 Werktagen das Ergebnis zu prüfen und eventuelle Mängel mitzuteilen oder die Abnahme zu erklären. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist weder Mängel rügt noch die Abnahme erklärt. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

5. Mängelrügen, die zu Lasten von Marktprodukten gehen, werden, soweit eine Behebung für die Leistungserbringung der Heibel IT-Solutions erforderlich ist, von Heibel IT-Solutions an den Lieferanten zur Behebung gemeldet.

VII. Kauf von Produkten

1. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Waren im Eigentum von Heibel IT-Solutions.

2. Heibel IT-Solutions haftet für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff. BGB. Gegenüber Unternehmern (B/B) und Endkunden (B/C) beträgt die Gewährleistungsfrist auf von Heibel IT-Solutions gelieferten Waren 12 Monate.

3. Eine zusätzliche Garantie besteht bei den von Heibel IT-Solutions gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich in der Auftragsbestätigung zu dem jeweiligen Artikel abgegeben wurde.

VIII. Pflichten des Kunden

1. Dem Kunden ist bekannt, dass die Erbringung der Leistungen von Heibel IT-Solutions sowie deren Qualität entscheidend von seiner Mitwirkung abhängig sein kann. Aus diesem Grund ist der Kunde verpflichtet, Heibel IT-Solutions bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen nach besten Kräften zu unterstützen, die in seiner Betriebs- und Risikosphäre liegenden, zur ordnungsgemäßen Auftragsdurchführung erforderlichen, Voraussetzungen zu schaffen und darüber hinaus die ihm auferlegten Pflichten rechtzeitig und vollständig zu erfüllen.

2. Zu diesen Pflichten zählen insbesondere, jedoch nicht abschließend, folgende Pflichten:

2.1. Vertragsdaten

Der Kunde ist verpflichtet, alle bei Abschluss des Vertrages abgefragten Vertragsdaten bei Vertragsschluss vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Darüber hinaus hat der Kunde

Heibel IT-Solutions über alle Änderungen der Vertragsdaten und aller wesentlicher Umstände, die für die Vertragsdurchführung benötigt werden, unverzüglich in Textform zu informieren.

2.2. Sicherung überlassener Zugangsdaten

Der Kunde ist verpflichtet, überlassene Zugangsdaten streng vertraulich zu behandeln und vor der Kenntnisnahme Unbefugter in erforderlichem Umfang zu schützen. Er wird Heibel IT-Solutions unverzüglich informieren, sobald er Kenntnis davon erlangt, dass diese Zugangsdaten unbefugten Dritten bekannt geworden sind. Dem Kunden ist es nicht gestattet, die Zugangsdaten und/oder die auf dem Zugang beruhenden Leistungen ohne vorherige Vereinbarung mit Heibel IT-Solutions Dritten zum Zwecke der Nutzung zur Verfügung zu stellen.

2.3. Sonstige Mitwirkungspflichten

Für den Einsatz der Dienste von Heibel IT-Solutions hat der Kunde für die entsprechende Arbeitsumgebung (Arbeitsplätze, Netzwerk) nach den Vorgaben von Heibel IT-Solutions zu sorgen.

Der Kunde hat bei der Auftragserfüllung, insbesondere bei Implementierungen und der Durchführung von Werken und Dienstleistungen unentgeltlich mitzuwirken indem er z.B. Mitarbeiter, Arbeitsräume, Hard- und Software, Daten, und Telekommunikationseinrichtungen zur Verfügung stellt. Er gewährt der Heibel IT-Solutions unmittelbar und mittels Datenfernüberwachung Zugang zu Hard- und Software. Er beantwortet Fragen, prüft Ergebnisse und testet von Heibel IT-Solutions zur Verfügung gestellte Systeme unverzüglich. Etwaige Fehler oder Mängel sind Heibel IT-Solutions unverzüglich ab Kenntnis bekannt zu geben.

2.4. Rechtsfolgen einer Verletzung von Kundenpflichten

Auf die Freistellungsverpflichtung bzw. die Haftung des Kunden im Fall einer Inanspruchnahme von Heibel IT-Solutions durch Dritte bei Verletzung der (Mitwirkungs-) Pflichten nach Ziff. XII dieser AGB für Heibel IT-Solutions wird hingewiesen. Darüber hinaus kommt Heibel IT-Solutions mit der Erfüllung seiner Leistungspflichten nicht in Verzug, soweit eine verspätete oder unterlassene Erfüllung einer Informations-, Mitwirkungs- oder sonstigen Pflicht des Kunden hierfür (mit-)ursächlich ist. Bei Verzögerungen in der Erbringung einzelner Vertragsleistungen aufgrund unterbliebener oder verspäteter Mitwirkungsleistungen des Kunden bleiben der Vergütungsanspruch von Heibel IT-Solutions sowie dessen Fälligkeit unberührt.

IX. Vertragslaufzeit, Kündigung von Dienstleistungsverträgen

1. Soweit nicht anders vereinbart, werden Dienstleistungsverträge auf unbestimmte Zeit geschlossen. Solche Verträge sind von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündbar, frühestens jedoch zum Ablauf einer vertraglich vereinbarten Mindestlaufzeit.

2. Verträge mit einer vereinbarten Laufzeit von 24 Monaten verlängern sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn sie nicht von einer Partei mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt werden.

3. Soweit einer Partei nach diesen AGB ein ordentliches Sonderkündigungsrecht zusteht, ist der Vertrag unabhängig von einer vereinbarten vertraglichen Mindestlaufzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündbar.

4. Eine Kündigung kann in Textform erfolgen (§ 126 b BGB), also auch beispielsweise per E-Mail. Die Textform verlangt die Nennung der Person des Erklärenden. Es muss für uns also aus der Kündigung mit hinreichender Deutlichkeit erkennbar sein wer die Erklärung abgibt. Um Missverständnisse zu vermeiden bitten wir darum durch begleitende Angaben, wie beispielsweise die Kundennummer oder weitere zur Identifizierung geeignete Informationen, ausreichend klar zu machen, dass die Kündigung tatsächlich von der richtigen Person stammt.

5. Bei einer Kündigung durch den Kunden hat dieser anzugeben, was mit für ihn registrierten Domains geschehen soll. Erteilt der Kunde insoweit auch auf Nachfrage von Heibel IT-Solutions keine rechtzeitige Anweisungen, ist Heibel IT-Solutions berechtigt, die Domains zu löschen (Close). Erfolgt die Kündigung durch Heibel IT-Solutions, gilt das Vorstehende entsprechend mit der Maßgabe, dass Heibel IT-Solutions den Kunden mit der Kündigung zur Erteilung von Anweisungen aufzufordern hat.

Unberührt bleibt das Recht beider Parteien, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund für eine Kündigung durch Heibel IT-Solutions liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:

• Der Kunde gerät für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der vereinbarten Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teiles der Vergütung in Verzug oder der Kunde ist in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Vergütung in Höhe eines Betrages in Verzug gekommen, der der Vergütung für zwei Monate entspricht.

• Der Kunde ist zahlungsunfähig oder über sein Vermögen ist ein Insolvenzantrag eröffnet oder mangels Masse der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens abgewiesen worden.

• Der Kunde verstößt gegen wesentliche vertragliche Pflichten und stellt diesen Verstoß trotz Abmahnung oder Benachrichtigung über die Sperrung der Inhalte durch Heibel IT-Solutions nicht unverzüglich ab.

 

X. Rechteeinräumung

1. Der Kunde räumt Heibel IT-Solutions im für die Vertragserfüllung erforderlichen, Umfang unwiderruflich das einfache, jedoch übertragbare, zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht hinsichtlich der zur Verfügung gestellten Inhalte sowie infolge der Erbringung der Leistung entstandenen Ergebnisse ein.

2. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Heibel IT-Solutions die infolge der Leistungserbringung entstandenen Ergebnisse oder Teile hiervon zu Referenzzwecken für Eigenwerbung nutzt.

3. Die Heibel IT-Solutions ist ausschließliche Eigentümerin und Inhaberin der Dienstleistung, der Software, aller Grafiken, Logos, Marken und Namen, die von der Heibel IT-Solutions im Zusammenhang mit den Produkten verwendet werden.

4. Ferner wird die Heibel IT-Solutions mit der Erstellung der Dienstleistung Inhaberin aller immateriellen Vermögensrechte, insbesondere von Urheberrechten, an den Ergebnissen, z.B. an Konzepten, Planungsunterlagen, Spezifikationen, Entwicklungen, Dokumentationen, Studien, Erfindungen, Benutzer- oder Wartungshandbüchern sowie sonstige Dokumentationen.

5. Sofern der Kunde durch seine Mitarbeit Urheberrechte an den Ergebnissen erwirbt, überträgt er der Heibel IT-Solutions das ausschließliche, örtlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte Recht, diese Ergebnisse auf jede erdenkliche Art zu bearbeiten, zu verwerten, zu vermarkten und sonst wie zu nutzen.

XI. Nutzungsrechte des Kunden

1. Dem Kunden steht nach vollständiger Bezahlung an den Arbeitsergebnissen das einfache, zeitlich auf die Dauer der Vertragslaufzeit begrenzte, inhaltliche für eigene Zwecke im projektierten Umfang beschränkte Nutzungsrecht zu, sofern nichts Abweichendes hiervon vereinbart ist.

2. Mit Vergabe der Nutzungslizenz räumt Heibel IT-Solutions dem Kunden ein nicht ausschließliches, auf die Dauer der Geschäftsbeziehungen zeitlich sowie inhaltlich beschränktes, nicht übertragbares und widerrufliches Recht ein, die angebotenen Produkte unter den im Angebot oder Vertrag beschriebenen Bedingungen und Verwendungszwecken zu nutzen.

XII. Haftung des Kunden und Freistellung

Der Kunde stellt Heibel IT-Solutions und ihre Erfüllungsgehilfen von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese aufgrund der Verletzung einer der vorstehenden Pflichten der in Ziff. VIII und IX gegenüber Heibel IT-Solutions Erfüllungsgehilfen geltend machen. Dies umfasst auch den Ersatz der hieraus resultierenden Schäden, einschließlich der Kosten für eine angemessene Rechtsverteidigung.

 

XIII. Gewährleistung und Haftung von Heibel IT-Solutions

1. Heibel IT-Solutions gewährleistet, dass die vertragsgegenständliche Software während der Vertragslaufzeit die in der Leistungsbeschreibung spezifizierten Funktionen aufweist. Heibel IT-Solutions versichert, die übernommenen Arbeiten mit größter Sorgfalt und nach besten Kräften auszuführen. In diesem Zusammenhang hat der Kunde Programmfehler und sonstige Umstände Heibel IT-Solutions anzuzeigen und mitzuteilen.

2. Vom Kunden mitgeteilte Fehler, werden innerhalb einer hierfür angemessenen Frist behoben. Erweist sich die Fehlerbeseitigung als unmöglich, wird Heibel IT-Solutions eine Ausweichlösung anbieten.

3. Heibel IT-Solutions übernimmt insbesondere keine Gewährleistung für die ununterbrochene Verfügbarkeit der Leistung sowie die Qualität der Leistungen.

4. Auf den Transport von Daten über das Internet hat Heibel IT-Solutions keinen Einfluss. Heibel IT-Solutions übernimmt daher auch keine Gewähr dafür, dass verschickte Nachrichten den Empfänger richtig erreichen.

5. Ein bestimmtes Leistungsergebnis oder gar ein bestimmter Erfolg sind grundsätzlich nicht geschuldet. Sofern die Erbringung eines bestimmten Leistungsergebnisses ausdrücklich vereinbart ist und Heibel IT-Solutions aus welchen Gründen auch immer das geschuldete Leistungsergebnis zum vereinbarten Zeitpunkt nicht erbringen kann, ist Heibel IT-Solutions dazu berechtigt, das geschuldete Leistungsergebnis nachzuholen.

6. Verweigert der Kunde eine Überprüfung der gerügten Mängel, ist die Geltendmachung weiterer Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers ausgeschlossen. Lassen sich gerügte Mängel nach gemeinsamer Überprüfung nicht mehr nachvollziehen, gilt die Mängelrüge und damit auch der Mangel als beseitigt.

7. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen für Mängel bzw. Schäden, die nach Übergabe an den Kunden infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung seitens des Kunden oder seiner Erfüllungsgehilfen/Vertreter, dessen/deren Missachtung von Hinweisen der Heibel IT-Solutions oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse außerhalb des Verantwortungsbereichs der Heibel IT-Solutions entstehen.

8. Werden vom Kunden oder von Dritten nicht abgestimmte Änderungen an Programmen oder Systemen vorgenommen, so ist für diese und die daraus entstehenden Folgen die Gewährleistung ebenfalls ausgeschlossen. Eigenschaften werden von Heibel IT-Solutions nicht zugesichert.

9. Im Fall ganz oder teilweise mangelhafter Leistung, die Heibel IT-Solutions zu vertreten hat, hat der Kunde gegenüber Heibel IT-Solutions einen Anspruch auf Nachbesserung. Ist die Nachbesserung fehlgeschlagen, hat der Auftraggeber wahlweise das Recht auf angemessene Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder auf Rücktritt vom Vertrag. Die Nachbesserung gilt nach dem zweiten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

10. Heibel IT-Soltutions haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von Heibel IT-Solutions, ihren gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden.

11. Unvorhersehbare Ereignisse, wie höhere Gewalt, Streiks, behördliche Maßnahmen, Ausfälle von Übertragungsmitteln oder sonstige Störungen, die nicht von Heibel IT-Solutions zu vertreten sind, entbinden diese von der Leistungspflicht und Gewährleistung. Auch ist in einem solchen Fall die Haftung von Heibel IT-Solutions vollumfänglich ausgeschlossen.

12. Für Materialien, Inhalte und Leistungen des Kunden (z.B. zur Verfügung gestellte Mitarbeiter, Arbeitsräume, Hard- und Software, Daten und Telekommunikationseinrichtungen), die uns der Kunde zur Vertragsdurchführung zur Verfügung stellt oder die er durch die Bestandteile von Heibel IT-Solutions veröffentlicht oder verbreitet, übernimmt Heibel IT-Solutions keine Haftung.

13. Für übrige Schäden, die nicht von den vorstehenden Ziffern erfasst werden, ist die Haftung von Heibel IT-Solutions, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit ausgeschlossen, soweit Heibel IT-Solutions nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Zudem ist die Haftung im Fall von leichter Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen, wenn Heibel IT-Solutions die Verletzung einer solchen Pflicht zur Last fällt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht (sog. Kardinalpflicht). Im letzteren Fall ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt, maximal jedoch auf die Summe des jährlichen Auftragswertes.

14. Alle Ansprüche des Kunden gegenüber Heibel IT-Solutions verjähren innerhalb eines Jahres ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für die Verjährung von Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

15. Soweit die Haftung von Heibel IT-Solutions beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für deren Dienstleister, gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter oder sonstige Erfüllungsgehilfen.

XIV. Zahlung, Aufrechnung , Zurückbehaltung

1. Die Vergütung richtet sich grundsätzlich nach der jeweils gültigen Preisliste der Heibel IT-Solutions, soweit vertraglich nichts anderes festgelegt ist. Änderungen der Preisliste sind vorbehalten.

2. Alle Preise verstehen sich, außer im Falle einer Umsatzsteuerbefreiung, zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer. Heibel IT-Solutions ist berechtigt, sofern dies dem Kunden zumutbar ist, Teilleistungen in Rechnung zu stellen. Zahlungen sind mit dem auf der Rechnung bzw. Teilrechnung genannten Zahlungsziel zu leisten. Skonto wird nicht gewährt. Ab 30 Tagen nach Fälligkeit kann die Heibel IT-Solutions Zinsen in Höhe des jeweils gültigen gesetzlichen Verzugszinssatzes berechnen.

3. Dienstleistungen werden in der Regel nach deren Erbringung von Heibel IT-Solutions in Rechnung gestellt. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt einmal monatlich. Ausnahmen bedürfen gesonderter Vereinbarung. Heibel IT-Solutions kann Abschlagszahlungen fordern, wenn die Laufzeit von Werken und Dienstleistungen mehr als 1 Monat beträgt. Der Abschlagsbetrag richtet sich nach dem Fertigstellungsgrad.

4. Soweit nicht ein anderer Abrechnungsmodus vereinbart ist, sind nutzungsunabhängige Entgelte im Voraus für die in der Leistungsbeschreibung genannte Abrechnungsperiode zu zahlen. Nutzungsabhängige Entgelte werden nach dem Ende des Abrechnungszeitraums abgerechnet.

5. Heibel IT-Solutions bietet dem Kunden an, anfallende Beträge per Lastschrift zu bezahlen. Der Kunde kann hierzu bei Auftragserteilung und auch während der Laufzeit eines Vertrages eine entsprechende Einzugsermächtigung erteilen. Diese Einzugsermächtigung gilt auch für neue, vom Kunden mitgeteilte Bankverbindungen und ist jederzeit widerruflich. Für vom Kunden verursachte unberechtigte Rücklastschriften berechnet Heibel IT-Solutions eine Bearbeitungsgebühr von 08,99 Euro. Dem Kunden bleibt nachgelassen nachzuweisen, dass Heibel IT-Solution gar kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

6. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen.

7. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, kann Heibel IT-Solutions ihre Leistungen nach vorheriger Ankündigung einschränken oder sperren; dies gilt auch für Domains, die für den Kunden registriert wurden. Für eine solche Sperrung hat der Kunde eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 Euro zu zahlen, soweit er nicht nachweist, dass im Einzelfall gar kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

8. Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder in einem länger als zwei Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag in Verzug, der einem monatlichen Entgelt entspricht, kann Heibel IT-Solutions das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos kündigen. 

9. Kostensteigerungen für Lizenzen und Wartungsleistungen, die von Dritten im Rahmen der Durchführung der Serviceleistungen zwischen Heibel IT-Solutions und Kunden erbracht und erhoben werden, wird Heibel IT-Solutions dem Kunden unverändert weitergeben.

10. Für ergangene Mahnungen (im nicht kaufmännischen Geschäftsverkehr erst ab der 2. Mahnung) behält sich Heibel IT-Solutions vor, Mahnkosten zu berechnen. Spätestens ab 30 Tagen nach Fälligkeit kann Heibel IT-Solutions Zinsen in Höhe des jeweils gültigen gesetzlichen Verzugszinssatzes berechnen.

11. Der Kunde ist zur Aufrechnung und/oder Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.

XV. Vertraulichkeit und Datenschutz

1. Die Vertragsparteien werden die ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehungen bekannt gewordenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der anderen Vertragspartei auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung vertraulich behandeln.

2. Der Kunde darf Vertragsgegenstände Mitarbeitern und Dritten nur zugänglich machen, soweit dies zur Ausübung der ihm eingeräumten Nutzungsbefugnis erforderlich ist; im Übrigen hält er alle Vertragsgegenstände geheim. Er wird alle Personen, denen er Zugang zu Vertragsgegenständen gewährt, über die Rechte der Heibel IT-Solutions an den Vertragsgegenständen und die Pflicht zur Geheimhaltung belehren.

3. Eine Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt lediglich unter Beachtung des geltenden Datenschutzrechts, insbesondere der DSGVO sowie des BDSG. Die Parteien sind sich darüber einig, im Falle der Erforderlichkeit einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung entsprechend Art. 28 DSGVO bzw. einen Vertrag zur gemeinsamen Verantwortlichkeit entsprechend Art. 26 DSGVO zu schließen.

 

XVI. Sonstiges

1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von Heibel IT-Solutions, soweit das Gesetz nicht zwingend etwas anderes vorschreibt.

2. Für alle Rechtsbeziehungen, die sich aus der Nutzung der Leistungen ergeben, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Regelungen zum internationalen Privatrecht sowie des UN-Kaufrechts.

A. Sondervorschriften für Übergabe und Nutzung von Software

Sofern Heibel IT-Solutions dem Kunden im Rahmen der Vertragsbeziehung Software zur Nutzung überlässt, gelten ergänzend die nachfolgenden Regelungen:

1. Der Kunde ist berechtigt, die von Heibel IT-Solutions entwickelte Software im Rahmen der jeweiligen Lizenz- und Nutzungsbedingungen zu nutzen. Heibel IT-Soltution räumt dem Kunden hierzu ein auf die Laufzeit des zugrundeliegenden Vertrages beschränktes, einfaches Nutzungsrecht ein.

2. Übergebene Software und Handbücher bleiben bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden Eigentum von Heibel IT-Solution.

3. Bei der Überlassung von Fremd-Software (auch open-source-Software) hat der Kunde die Lizenz- und Nutzungsbedingungen des Herstellers zu beachten.

4. Im Übrigen gelten die hiesigen AGB.

 

B. Sondervorschriften für Servermanagement/Webhosting

Soweit Gegenstand des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages die Vermietung eines (virtuellen oder physikalischen) Servers inkl. Management durch Heibel IT-Solutions ist, gelten ergänzend die nachfolgenden Regelungen:

1. Im Gegensatz zu Standard-Webhosting stellt Heibel IT-Solutions dem Kunden einen eigenen Server bereit, der entweder als tatsächliche Hardware vorhanden ist (physikalischer Server) oder dessen Funktionalität durch Software emuliert wird (virtueller Server).

2. Im Falle von Standard-Webhosting überlässt Heibel IT-Solutions dem Kunden einen in der Leistungsbeschreibung mengenmäßig festgelegten Speicherplatz auf einem beliebigen Speichermedium mit Anbindung an das Internet zur Nutzung durch den Kunden im Rahmen der AGB und diesen Sondervorschriften.

3. Der Kunde ist berechtigt, diesen Speicherplatz im Rahmen des Vertragszwecks sowie nach Maßgabe der nachfolgenden Vorschriften frei zu nutzen. Für das Aufspielen von Daten ist der Kunde, soweit nichts anderes vereinbart ist, selbst verantwortlich.

4. Heibel IT-Solutions verpflichtet sich, das Betriebssystem des Servers aktuell zu halten und verfügbare Updates und Patches, soweit diese verfügbar sind, zu installieren. Dennoch kann es zu Sicherheitslücken durch Konfigurations- oder Programmierungsfehler kommen, für die noch keine Patches verfügbar sind (sog. Exploits). Heibel IT-Solutions haftet nicht für Störungen und Schäden, die dadurch entstehen, dass Dritte Sicherheitslücken ausnutzen, für die noch keine Abhilfe bekannt ist.

5. Soweit Heibel IT-Solutions die Verwaltung und Administrierung des überlassenen Servers übernommen hat, erhält der Kunde keinen root-Zugriff zum Server.

6. Der Kunde ist verpflichtet, die Dienste ausschließlich zweckentsprechend zu nutzen. Er hat sich bei der Nutzung der Dienste jedes Verstoßes gegen Rechtsvorschriften sowie jedes Missbrauchs zu enthalten. Insbesondere ist er verpflichtet, keine Daten auf dem virtuellen Server zu speichern und in das Internet einzustellen, die gegen Gesetze oder Rechte Dritter verstoßen oder sittenwidrig sind, oder auf derartige Informationen zu verweisen. Hierzu zählen beispielsweise Informationen, die strafbare oder sexuell anstößige Inhalte oder jugendgefährdende Inhalte aufweisen, ohne hinreichend gegen die Kenntnisnahme von Jugendlichen unter 18 Jahren gesichert zu sein, oder die sonst verboten sind, insbesondere Daten kinderpornographischen oder politisch radikal propagandistischen Inhalts. Die Bestimmungen des Jugendmedienstaatsvertrages und des Jugendschutzgesetzes sowie die nationalen und internationalen Urheber- und Kennzeichenrechte sowie sonstige gewerbliche Schutzrechte und Persönlichkeitsrechte Dritter sind zu beachten. Wendet der Kunde sich mit seinem Angebot (auch) an Nutzer in anderen Staaten als der Bundesrepublik Deutschland, gilt dies auch für die anwendbaren Vorschriften solcher anderen Staaten. Der Kunde wird in angemessenen Zeitabständen auch aus dem Internet heraufgeladene Daten auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen, soweit diese für Dritte zugänglich sind; sofern der Kunde derartige Daten nicht löscht oder sperrt, hat er die Inhalte im Verhältnis zum Anbieter wie eigene zu vertreten.

7. Es obliegt dem Kunden, ausreichende Sicherungskopien seiner Internetseiten und seiner sonstigen Daten anzufertigen. Sofern die Internetseite dem Kunden Daten der Nutzer seines Internet-Angebotes überspielt oder er sonst auf diese Daten Zugriff hat, obliegt dem Kunden die regelmäßige Sicherung dieser Daten.

8. Der Kunde ist verpflichtet, den üblichen Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen, zB Passwörter und Zugangsdaten geheim zu halten, nicht an Dritte weiterzugeben und vor dem unberechtigten Zugriff durch Dritte zu schützen und, sofern erforderlich, für deren Änderung Sorge zu tragen, sowie dem Missbrauch eigener Anlagen durch Dritte vorzubeugen. Er wird den Anbieter unverzüglich informieren, sofern ihm Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass unbefugten Dritten die Zugangsdaten/Passwörter bekannt sind.

9. Ferner ist der Kunde verpflichtet, die Bestimmungen zur Anbieterkennzeichnung gemäß § 5 TMG, sowie alle weiteren anwendbaren Bestimmungen in der jeweils geltenden Fassung einzuhalten.

10. Die Weitervermietung des Speicherplatzes an Dritte (Sub-Hosting) bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Im Falle des Einverständnisses sind dem Untermieter die in dieser Bestimmung enthaltenen Nutzungsbestimmungen aufzuerlegen.

11. Soweit Heibel IT-Solutions dem Kunden Speicherplatz in seinen Serveranlagen zur Verfügung stellt, ist eine verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel ausgeschlossen. Ansonsten erfolgt die Gewährleistung durch Mängelbeseitigung. Gesetzliche Minderungsrechte bleiben unberührt.

12. Heibel IT-Solutions ist nicht verantwortlich für die Daten des Kunden, insbesondere die einwandfreie Funktion der Internetseite innerhalb der Server- und Systemumgebung des Anbieters. Soweit die Internetseite über die vertraglich vereinbarten Serverkonfigurationen hinaus Anforderungen an den Server oder die vorinstallierte Software stellt, ist es Sache des Kunden, für die Realisierung dieser Anforderungen zu sorgen. Heibel IT-Solutions behält sich vor, die Umsetzung derartiger Anforderungen zu verweigern oder von weiteren, auch für den Kunden kostenpflichtigen, technischen Änderungen abhängig zu machen.

13. Dem Kunden obliegt es, aufgetretene Störungen, die ihre Ursache in dem Verantwortungsbereich des Anbieters haben können, unverzüglich anzuzeigen und den Anbieter bei der Feststellung der Ursachen sowie bei deren Beseitigung in zumutbarem Umfang zu unterstützen sowie alle zumutbaren Maßnahmen zur Verhütung und Minderung von Schäden zu treffen.

14. Im Übrigen gelten ergänzend die hiesigen AGB.

Stand: Februar 2021